Für Praxen

Praxisbewertung

Mit der Einführung neuer gesetzlicher Regelungen ist das Thema Praxiswert in den letzten 20 Jahren für viele Ärzte stärker in den Vordergrund getreten. Der Praxiswert ist jedoch nicht nur als Teil der Altersversorgung zu betrachten. Anlässe, zu denen eine Praxisbewertung erforderlich sein kann, reichen von Kauf und Verkauf einer Praxis bzw. eines Praxisanteils, Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters, Gründung bzw. Auflösung einer ärztlichen Kooperations­gemeinschaft, bis zu Ehescheidungen und erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Für Praxen

Praxisbewertung - ein kurzer Überblick

Das Ziel des Verkäufers wird es grundsätzlich sein, einen möglichst hohen Kaufpreis für seine Praxis zu erzielen, da diese sein mit hohem persönlichen Einsatz aufgebautes Lebenswerk repräsentiert. Der Käufer steht unter zunehmenden wirtschaftlichen Zwängen, wodurch er genötigt ist, einen gut funktionierenden Praxisbetrieb zu einem möglichst günstigen Preis zu erwerben. Vor einer Kreditvergabe überprüft auch eine finanzierende Bank die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Investition in die Praxisübernahme. Aus diesen unterschiedlichen Vorstellungen und Notwendigkeiten ergeben sich Preisober- und Preisuntergrenzen; dazwischen liegt der Verhandlungsspielraum beider Parteien. Ziel einer Praxisbewertung ist es, eine Orientierungsgröße für diese Verhandlungen anzubieten.

Zur Bewertung von Unternehmen wurden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine Reihe unterschiedlicher Bewertungsansätze entwickelt. Es sind Methoden entstanden, die versuchen den Wert eines Unternehmens auf stark vereinfachte Weise durch sog. Faustformeln zu ermitteln. So wird der Good-will einer Arztpraxis beispielsweise in Höhe von 25 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes oder 50 % des durchschnittlichen Jahresgewinns bemessen, wobei hier rein vergangenheitsbezogene Werte als Berechnungsbasis dienen.

Einen potentiellen Praxisübernehmer interessieren jedoch nicht Vergangenheitswerte, sondern vielmehr der zukünftige Erfolg einer Praxis, d. h. die Fähigkeit seines Unternehmens, zukünftig finanzielle Überschüsse zu generieren. Zu den modernen, aussagefähigen und betriebswirtschaftlich fundierten Verfahren, die auf den Zukunftserfolgswert fokussieren, gehören das in Deutschland vorherrschende Ertragswertverfahren und das international dominierende Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Diese beiden Verfahren folgen auch den "Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW). Hierzu gehören u. a. der Grundsatz der Zukunfts­bezogenheit, die Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks und die Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit.

Die exakte Berechnung eines alleingültigen Unternehmenswerts kann jedoch kein Bewertungsverfahren bieten. Daher kommt es bei einer Praxisbewertung nicht darauf an, Zahlen nach festgelegten Formeln zu verarbeiten, sondern einen Praxisbetrieb sorgfältig zu analysieren und Prognosen über seine zukünftige Entwicklung zu erstellen, um daraus einen objektiven, nachvollziehbaren Wertansatz zu entwickeln. AESCON kann Ihnen damit einen Lösungsansatz liefern, der die Verhandlung und Findung eines für beide Seiten nachvollziehbaren und damit akzeptablen Kaufpreises ermöglicht.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Bereich Praxisbewertung - insbesondere in den Gebieten Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie.

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